1.6.1 Haftpflichtbeschränkung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der EFFEKTA Regeltechnik GmbH oder ih-
rer Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wir haften unter keinen Umständen für:
– Von dritter Seite gegen Sie erhobene Forderungen aufgrund von Verlusten
oder Beschädigungen.
– Verlust oder Beschädigung Ihrer Aufzeichnungen oder Daten oder die Kos-
ten der Wiederbeschaffung dieser Datenbestände.
– Ökonomische Folgeschäden (einschließlich verlorener Gewinne oder Ein-
sparungen) oder Begleitschäden, auch in dem Fall, das wir über die Mög-
lichkeit solcher Schäden informiert worden sind.
Auf keinen Fall ist die EFFEKTA Regeltechnik GmbH verantwortlich für jegli-
che zufällige, indirekte, spezielle, Folge- oder andere Schäden jeglicher Art
(einschließlich ohne jede Begrenzung Schäden bezüglich Profitverlust, Ge-
schäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen, oder jeglichen an-
deren Einbußen), die durch die Verwendung des Gerätes oder in jeglicher Be-
ziehung mit dem Gerät, sei es basierend auf Vertrag, Schadensersatz, Nach-
lässigkeit, strikte Haftpflicht, oder anderen Forderungen entstehen, auch wenn
die EFFEKTA Regeltechnik GmbH im Voraus über die Möglichkeit solcher
Schäden informiert wurde. Dieser Ausschluss enthält auch jede Haftpflicht, die
aus Forderungen Dritter gegenüber dem Erstkäufer entstehen kann.
In einigen Ländern ist der Ausschluss oder die Begrenzung von Begleit- oder
Folgeschäden gesetzlich nicht zulässig, so dass die obige Erklärung nicht in
Kraft tritt.
1.7 Transport und Lagerung
Die USV darf nur mit der Originalverpackung an den Bestimmungsort transpor-
tiert werden. Gleiches gilt bei Umzügen oder Rücksendungen.
Die Verpackung hat keine Funktion als Fallschutz, deswegen müssen alle her-
unter gefallenen Geräte, vor der Inbetriebnahme, bei EFFEKTA Regeltechnik
GmbH überprüft werden.
Das Gerät darf nicht kopfüber transportiert oder gelagert werden.
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