1.5 Informationspflicht
Diese Betriebsanleitung muss von allen Personen, die für
– die Bedienung und
– Reinigung
– die Entsorgung
des Gerätes verantwortlich sind, gelesen, verstanden und in allen Punkten be-
achtet werden.
Die Firma EFFEKTA Regeltechnik GmbH lehnt jede Haftung für entstan-
dene Schäden, verursacht durch nicht bzw. unzureichend instruiertes
Personal, ab!
1.6 Garantiebedingungen
Die Empfangsquittung gilt als Beleg für den Erstkauf und sollte gut aufbewahrt
werden. Sie wird für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen benötigt.
Wird das Produkt an einen anderen Benutzer weitergegeben, so hat dieser für
den Rest der Garantiezeit Anspruch auf Garantieleistungen. Der Kaufbeleg
sowie diese Erklärung sollten bei der Weitergabe in seinen Besitz übergehen.
Wir garantieren, dass dieses Gerät, bei Auslieferung, in einem funktionstüchti-
gen Zustand ist und in technischer Hinsicht mit den Beschreibungen in der bei-
gefügten Dokumentation übereinstimmt.
Die Gewährleistungsfrist für Sondergeräte entspricht der vom Gesetzgeber
vorgegebenen Mindestperiode.
Diese Garantie gilt nicht für folgende Fälle:
Bei Mängeln durch: Frachtschäden, Unfall, Naturkatastrophen Missbrauch,
Vandalismus, unsachgemäße Benutzung, fehlerhafte Wartung oder falsche
Reparatur Dritter.
– Bei Veränderungen, unbefugter Eingriffe, Fehlbedienung, anderes Gerät
oder Zubehör, falsche Installation, oder sonst nicht von uns genehmigter
Modifikation.
– Unsachgemäßen Gebrauch wie beispielweise Einstecken des Geräts in
ungeeigneten Energiequellen, Versuche die USV zu Überlasten, Gebrauch
in ungeeigneter Umgebung usw.
– Bei Missachtung von Anweisungen der mitgelieferten Dokumentation.
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